Zu erbringende Studienleistungen bzw. Bedingungen zum Erwerb eines Leistungsnachweises sowie alle Randbedingungen für die Seminarteilnahme werden in der ersten Sitzung bekannt gegeben.
Die Anwesenheit bei der VERBINDLICHEN VORBESPRECHUNG ist, unabhängig vom systembedingten Zulassungsverfahren, entscheidend für die Teilnahme am Seminar. Die Plätze zugelassener, unentschuldigt nicht anwesender Studierender werden nach Dringlichkeit und/oder Anzahl der Fachsemester an interessierte Anwesende vergeben.
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