Kommentar |
Inhalte:
Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Studierende des Studiengangs „Energy Science“.
Vermittlung englischer Fachsprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
Lernziele:
- Erlernen energierelevanten Fachvokabulars aus den Bereichen: Energiebedarf, Energieerzeugung, Energiespeicherung- und Transport, Umweltaspekte
- Fähigkeit des Verstehens internationaler energiebezogener Literatur, Fachartikel und Berichte
- Fähigkeit sich mündlich und schriftlich über energierelevante Themen auf Englisch zu äußern
Abschlussprüfung:
Inhalte:
Vermittlung englischer Fachsprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
Lernziele:
Sich mündlich und schriftlich auf dem Gebiet zu äußern.
Es wird eine Reihe an Themen aus diesen Bereichen thematisiert und das entsprechende Fachvokabular als auch entsprechende grammatikalische Strukturen erlernt.
Abschlussprüfung:
- Klausur (Hörverstehen 21%, Leseverstehen 21%, Textproduktion 29%)
- Aktive Mitarbeit & Präsentation (29%)
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Bemerkung |
Wir erwarten, dass Sie den Placementtest Englisch machen und ihr Ergebnis zu der ersten Sitzung mitbringen. Das Ergebnis bzw. das Erreichen eines bestimmten Niveaus dient in diesem Kurs nicht als Eingangsvoraussetzung, sondern soll der Dozentin helfen, den Kurs Ihren Englischkenntnissen entsprechend anzupassen und Aufgaben je nach individuellem Niveau zu vergeben.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus parallel zu diesem fachsprachlichen Kurs einen Englisch-Niveaustufenkurs (entsprechend Ihres Testergebnisses) zu besuchen. Dies kann Ihnen auch bei der Erlangung von DAAD-Zertifikaten zugutekommen.
Der Kurs richtet sich ausschließlich an Studierende der Energy Sciences. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Sprachkenntnisse der abgeschlossenen Niveaustufe B2.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
Leistungsnachweis |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
• Anwesenheitspflicht
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
• Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |