Bemerkung |
Ziel des Seminares ist es, einen Querschnitt über die politische Systemlehre zu geben. Abstrakt lassen sich politische Systeme „als die Gesamtheit von Strukturen (Institutionen) und Regeln (Verfahren) begreifen, die politische und gesellschaftliche Akteure (Parteien, Verbände, Organisationen, Individuen) in regelgeleitete Interaktionsbeziehungen zueinander setzt[en]“ (Merkel 2010, S. 55). Als erste Orientierung, um sich diesen regelgeleiteten Interaktionsbeziehungen zu nähern, werden im Seminar zentrale Institutionen, Akteure und die Rolle der Bürger sowie ihre Partizipationsmöglichkeiten innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Daran anknüpfend wird das Feld der politischen Systemlehre breiter abgesteckt. Eine vergleichende Perspektive erlaubt es, u. a. folgende Fragestellungen in den Fokus zu rücken: Was unterscheidet die deutsche Konsensusdemokratie von Mehrheitsdemokratien (bspw. Großbritannien)? Was sind zentrale Kennzeichen parlamentarischer Regierungssysteme und wie lassen sie sich von (semi)präsidentiellen Systemen unterscheiden? Was unterscheidet den Föderal- vom Einheitsstaat? Was sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Verfassungstraditionen?
Geforderte Leistungen: Lektüre der Seminartexte, Beteiligung an Diskussionen und Übernahme eines Referates
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