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Grundlagen des politischen Systems der BRD: Verfassungsgeschichte – Verfassungsprinzipien – Verfassungsgericht - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SoSe 2018 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 30
Credits Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfristen
Einrichtung :
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Einrichtung :
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
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Di. 12:00 bis 14:00 wöch. 10.04.2018 bis 17.07.2018  LK - LK 063       Präsenzveranstaltung
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Di. 10:00 bis 14:00 EinzelT am 15.05.2018 SG - SG 158       30 Präsenzveranstaltung
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Di. 10:00 bis 14:00 EinzelT am 05.06.2018 SG - SG 158       30 Präsenzveranstaltung
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Di. 10:00 bis 14:00 EinzelT am 19.06.2018 SG - SG 158       Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 
Zielgruppen/Studiengänge
Zielgruppe/Studiengang Semester Pflichtkennzeichen
Powi B.A., Politikwissenschaft (Bachelor of Arts) 2 - 2
Module
Basismodul 1 (SoSe)
Zuordnung zu Einrichtungen
Sozialwissenschaften
Inhalt
Kommentar

Die Grundlagen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland können nicht ohne das Grundgesetz gedacht werden. Doch wie verlief der Weg zum Grundgesetz? Wie war die Weimarer Verfassung ausgestaltet und welche Lehren wurden aus ihrem Scheitern gezogen? Welche Verfassungsprinzipien liegen dem Grundgesetz zugrunde und welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als sein „Hüter“? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im Seminar „Verfassungsgeschichte – Verfassungsprinzipien – Verfassungsgericht“.

In dem ersten Teil stehen die historischen Grundlagen im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Scheitern der Weimarer Republik und den demokratischen Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg gelegt. Darunter fällt die Analyse der vorherrschenden Strömungen ebenso sowie die Betrachtung des Parlamentarischen Rates, dessen Mitglieder heute als „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ gelten. 

Der zweite Teil fokussiert sich auf das Bundesverfassungsgericht als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben den Grundlagen kommen auch (rechts-)soziologische Perspektiven zur Geltung: So werden wir über die Integrationsfähigkeit des BVerfG ebenso diskutieren wie über die Frage, ob es „Hüter der Verfassung“ oder inzwischen vielmehr „Ersatzgesetzgeber“ ist. 

Im dritten Teil werden die Verfassungsprinzipien Demokratie-, Bundesstaats- sowie Rechts- und Sozialstaatsprinzip und ihre Ausgestaltung analysiert. Im vierten und letzten Teil werden ausgewählte Grundrechte näher betrachtet und damit auf einer übergeordneten Ebene auch die Werteordnung des Grundgesetzes.

Die Veranstaltung beinhaltet eine Vielzahl rechtswissenschaftlicher Aspekte. Gleichwohl ist sie aber so konzipiert, dass eine erfolgreiche Teilnahme auch ohne Vorkenntnisse möglich ist.

Literatur
  • Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo (2012): Verfassungsgeschichte, 11., überarbeitete Auflage, Verlag C.H. Beck München.
  • Maurer, Hartmut (2010): Staatsrecht I. Grundlagen, Verfassungsorgane und Staatsfunktionen, 6., überarbeitete und ergänzte Auflage, Verlag C.H. Beck, München.

 

Leistungsnachweis
  • (Gruppen-)Referat mit individueller Benotung
  • Kommentar eines Referates oder Zusammenfassung eines Textes
  • Qualität und Quantität der mündlichen Beteiligung

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2018 , Aktuelles Semester: SoSe 2024