Die Grundlagen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland können nicht ohne das Grundgesetz gedacht werden. Doch wie verlief der Weg zum Grundgesetz? Wie war die Weimarer Verfassung ausgestaltet und welche Lehren wurden aus ihrem Scheitern gezogen? Welche Verfassungsprinzipien liegen dem Grundgesetz zugrunde und welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als sein „Hüter“? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im Seminar „Verfassungsgeschichte – Verfassungsprinzipien – Verfassungsgericht“.
In dem ersten Teil stehen die historischen Grundlagen im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Scheitern der Weimarer Republik und den demokratischen Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg gelegt. Darunter fällt die Analyse der vorherrschenden Strömungen ebenso sowie die Betrachtung des Parlamentarischen Rates, dessen Mitglieder heute als „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ gelten.
Der zweite Teil fokussiert sich auf das Bundesverfassungsgericht als eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben den Grundlagen kommen auch (rechts-)soziologische Perspektiven zur Geltung: So werden wir über die Integrationsfähigkeit des BVerfG ebenso diskutieren wie über die Frage, ob es „Hüter der Verfassung“ oder inzwischen vielmehr „Ersatzgesetzgeber“ ist.
Im dritten Teil werden die Verfassungsprinzipien Demokratie-, Bundesstaats- sowie Rechts- und Sozialstaatsprinzip und ihre Ausgestaltung analysiert. Im vierten und letzten Teil werden ausgewählte Grundrechte näher betrachtet und damit auf einer übergeordneten Ebene auch die Werteordnung des Grundgesetzes.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Vielzahl rechtswissenschaftlicher Aspekte. Gleichwohl ist sie aber so konzipiert, dass eine erfolgreiche Teilnahme auch ohne Vorkenntnisse möglich ist. |