Die Veranstaltung deckt den Tätigkeitsbereich in der Kinder- und Jugendhilfe ab. Den Schwerpunkt bilden das Kinder- und Jugendhilferecht bzw. alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und Familien. Auch formelle Aspekte des Kinder- und Jugendhilferechts sind Bestandteil.
Der Inhalt der Veranstaltung ist Bestandteil der Teilfachprüfung öffentliches Recht.
Aktuelle Sozialgesetze, insbesondere SGB I und SGB VIII, sind erforderlich. |