Das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII dient der Installation, Steuerung und Überprüfung von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII. Es soll in erster Linie Familien in ihrem Erziehungsverhalten stärken.
Diese Veranstaltung soll die TeilnehmerInnen auf die Anforderungen der Berufspraxis vorbereiten.
Insbesondere werden die TN darauf vorbereitet Hilfeprozesse klienten- und zielorientiert zu führen, einzuleiten und weiter zu entwickeln.
In der Übung erhalten die TN Informationen zur Arbeit und zum Aufgabengebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes, am Beispiel des Jugendamtes Essen. |