Kommentar |
Die berufliche Bildung ist (vor allem durch das Duale System) durch die enge Anbindung an das Beschäftigungssystem in vielfältiger Weise von Inklusionsanforderungen betroffen, die vollzeitschulische Bildungsgänge des allgemeinbildenden Schulwesens in dieser Form nicht berücksichtigen müssen. Davon sind beispielsweise spezifische (außerschulische) Rechtskreise betroffen, so etwa taucht der Begriff Inklusion im BBiG nicht einmal auf; und in den SGB´s 2 und 9 findet er ebenfalls keine Verwendung. In dem Seminar soll dieser Aspekt der unterschiedlichen und spezifischen Rechtskreise näher beleuchtet und um die institutionelle Infrastruktur des Förderwesens in der beruflichen Bildung ergänzt und untersucht werden (Übergangssystem, Produktionsschulen, Berufsbildungs(förder)werke und berufliche Schulen mit besonderem Förderschwerpunkt). |