Kommentar |
Das LSF kann nur zur Vorverteilung der Seminarplätze dienen. Die verbindliche Zulassung zu einem Seminar findet daher persönlich in der ersten Veranstaltungssitzung statt. In LSF zugelassene Studierende, die zum ersten Seminartermin verhindert sind, müssen dies frühzeitig den Lehrenden mitteilen und ihr Interesse an der weiteren Teilnahme des Seminars bekunden (möglichst schon vor der ersten Seminarsitzung, spätestens jedoch bis drei Tage nach der ersten Sitzung um 23:59 Uhr). Studierende, die diese Frist versäumen, verlieren ihren Seminarplatz an Nachrückende auf der Warteliste, die zum ersten Seminartermin anwesend waren. Nach der ersten Semesterwoche werden die LSF-Teilnehmerlisten durch die Lehrenden anhand der verbindlichen Zulassungen in der ersten Seminarsitzung aktualisiert. Vorlesungen sind von der oben genannten Regelung ausgenommen. Sehen Sie bei Vorlesungen also bitte von einer Kontaktaufnahme mit den Lehrenden bei Verhinderung zum ersten Termin ab, da in diesem Veranstaltungstyp auf jeden Fall genügend Plätze zur Verfügung stehen. |