Kommentar |
Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen, dem Demokratieverfall in der Türkei sowie zunehmenden illiberalen und autoritären Tendenzen in Osteuropa steht die Mitgliedschaftspolitik der Europäischen Union am Scheideweg. Über Jahrzehnte hinweg ist ein komplexes Verfahren entstanden, um im Rahmen des Art. 49 EUV möglichst "perfekte" Mitgliedsstaaten zu schaffen. Aktuell zeigt sich jedoch, dass einmal erzielte Fortschritte keineswegs irreversibel sind. So wurde gegen Polen erstmals ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet. Ein weiteres Verfahren gegen Ungarn ist wahrscheinlich. Mit dem Vereinigten Königreich wird in Kürze sogar ein Mitgliedsstaat den europäischen Integrationsverbund nach Art. 50 EUV wieder verlassen. Wie erfolgreich ist also die Mitgliedschaftspolitik der EU? Welchen Veränderungen ist diese gegenwärtig unterworfen? Zur Beantwortung dieser Fragen bedient sich das Seminar der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse. Hierzu wird computergestützt mit dem Softwareprogramm MAXQDA gearbeitet.
Die Lehrveranstaltung ist Teil des von der Europäischen Kommission geförderten Jean-Monnet-Moduls "Brexit Contagion, Copenhagen Dilemma and Enlargement Fatigue: European Union Membership Policy at the Crossroads". |
Literatur |
Die Literatur zur Übung wird zu Beginn des Semesters über Moodle bereitgestellt. Für einen Überblick:
- Hillion, Christophe (2015): Accession and Withdrawal in the Law of the European Union, in: Arnull, Anthony/Chalmers, Damian (eds): Oxford Handbook of European Law, Oxford: Oxford University Press, 126-152
- Kelemen, R. Daniel (2017): Europe's Other Democratic Deficit: National Authoritarianism in Europe's Democratic Union, in: Government and Opposition 52 (2), 211-238
- Kelemen, R. Daniel/Blauberger, Blauberger (2017): Introducing the debate: European Union safeguards against member states’ democratic backsliding, in: Journal of European Public Policy 24 (3), 317-320
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Bemerkung |
Hinsichtlich der Studien- und Prüfungsleistungen können sich Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bei Bedarf (nach der Lehrveranstaltung oder innerhalb meiner Sprechzeiten) an mich wenden, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs zu besprechen. Falls sich aufgrund der Behinderung/chronischen Krankheit Schwierigkeiten bei der Teilnahme an der Lehrveranstaltung ergeben, bitte ich Sie, mich vorab zu benachrichtigen, ggfs. kann eine Lösung gefunden werden. |