Kommentar |
ACHTUNG: Das Seminar wird über Moodle organisiert. Angemeldete Teilnehmer*innen bekommen in Kürze eine Mail mit den Zugangsdaten zugeschickt.
Staatliches Strafen ist im Allgemeinen mit einer erheblichen Leidenszufügung – in Form von Freiheitsentzug, Verlust sozialer Beziehungen, sozialer Stigmatisierung oder sogar Tod – verbunden und daher rechtfertigungsbedürftig. Seit jeher stehen sich dabei retributivistische Rechtfertigungsstrategien, die die Strafe als angemessene und verdiente Reaktion auf ein geschehenes Übel auffassen, und konsequentialistische, insbes. präventionstheoretische Rechtfertigungstheorien, die die erwarteten Folgen der Strafhandlung, insbesondere die Verhinderung zukünftiger Normverstöße, als deren Rechtfertigungsgrundlage betrachten, gegenüber. In diesem Seminar sollen zum einen neuere Verteidigungen dieser Strafrechtfertigungstheorien diskutiert werden; zum anderen sollen Spezialprobleme der Strafrechtfertigung diskutiert werden – etwa, ob sich die Bestrafung Dementer oder greiser Kriegsverbrecher rechtfertigen lässt, ob sich die Todesstrafe als legitim verteidigen lässt oder wie der Begriff der Strafschwere zu bestimmen ist.
TeilnehmerInnen sollten nach Möglichkeit zu Beginn des Seminars mit Grundpositionen der Straftheorie vertraut sein. Zur Einarbeitung eignet sich die unten angeführte Monographie Hondrichs bestens.
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Bemerkung |
M.A. (ab WS 2012/13): M Ic, IIc, IIIc: Moralphilosophie, Angewandte Ethik, Politische Philosophie |