Vorziehen von Studienleistungen
Seit dem Sommersemester 2018 gilt für die Regelung zum Vorziehen von Studienleistungen folgende Änderung: Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor du die unten empfohlenen Master-Leistungen (s. Link) als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es dürfen insgesamt nur 30 CP vorgezogen studiert werden. Das Praxissemester darf in keinem Fall vorgezogen werden.
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