Über Jahrzehnte hinweg ist mit der Erweiterungspolitik der Europäischen Union ein komplexes Verfahren entstanden, um im Rahmen des Art. 49 EUV möglichst "perfekte" Mitgliedsstaaten zu schaffen. Aktuell zeigt sich jedoch, dass einmal erzielte Fortschritte keineswegs irreversibel sind. So wurde gegen Polen erstmals ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet. Ein weiteres Verfahren gegen Ungarn folgte im September 2019. Mit dem Vereinigten Königreich wird in Kürze sogar ein Mitgliedsstaat den europäischen Integrationsverbund nach Art. 50 EUV wieder verlassen. Wie erfolgreich ist also die Erweiterungspolitik der EU? Welchen Veränderungen ist diese gegenwärtig unterworfen? Wie weit sind die Beitrittskandidaten jeweils auf ihrem Weg in die Europäische Union?
Im Mittelpunkt des ersten Veranstaltungsteils im Wintersemester steht die Erarbeitung einer Forschungsfrage sowie die formale und inhaltliche Vorbereitung auf die praktische Bearbeitung dieser Fragestellung im zweiten Veranstaltungsteil des Sommersemesters 2021. Dem Lehrforschungsprojekt liegt dabei das inhaltsanalytische Ablaufmodell nach Mayring (2007) zugrunde, das den Forschungsprozess als eine Abfolge von insgesamt neun verschiedenen Arbeitsschritten begreift. Darüber hinaus erfolgt eine inhaltliche Einführung in die Erweiterungspolitik der Europäischen Union sowie den jeweiligen landesspezifischen Spezifika Südosteuropas. |