Seit mehr als 20 Jahren gilt das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und genauso lange gibt es die Jugendhilfeplanung als gesetzlichen Auftrag. Wie aber gelingt es den Jugendämtern in der Praxis die "erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen" (§ 79 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend vorzuhalten? Wie beteiligt der öffentliche Träger der Jugendhilfe frühzeitig und umfassend die jungen Menschen, Familien, freien Träger und andere planungsrelevante Personen und Institutionen?
Inhalte des Blockseminars:
- rechtliche und fachliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung
- Die Rolle und Aufgaben der Jugendhilfeplanungsfachkraft
- Die Rolle des Jugendhilfeausschusses in der Jugendhilfeplanung
- Unterschiedliche Planungsansätze in der Praxis
- Planungsmethoden / Beteiligungsmethoden
- Gestaltung von Planungsprozessen (Tagesbetreuungsplanung, Kinder- und Jugendförderplanung, HzE-Planung etc.)
- Jugendhilfeplanung und Qualitätsentwicklung
In dem Blockseminar wechseln fachliche Inputs durch die Seminarleitung mit selbstständigen Arbeitsphasen der Teilnehmenden. |