Inhalte:
1. Allgemeine Lehren des Arbeitsrechts
1.1 Grundlagen
1.2 Anwendungsbereich des Arbeitsrechts und Grundbegriffe des Arbeitsrechts
1.3 Rechtssystem der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren (auch unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit)
1.4 Der Rechtsschutz im Arbeitsrecht – Arbeitsgerichtsbarkeit
2. Das Individualarbeitsrecht
2.1 Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses
2.2 Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (auch unter Berücksichtigung von Diversity)
2.3 Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit; innerbetrieblicher Schadensausgleich
2.4 Digitalisierung der Arbeitswelt und ihre Herausforderungen
2.5 Bioökonomie in der Arbeitswelt
2.6 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.7 Der Wechsel des Betriebsinhabers
2.8 Das Berufsausbildungsverhältnis
3. Das kollektive Arbeitsrecht
3.1 Koalitions- und Tarifvertragsrecht
3.2 Das Arbeitskampfrecht
3.3 Das Betriebsverfassungsrecht
Lernziele:
Studierende sind in der Lage, auch fallorientiert...
a) zur allgemeinen Lehre des Arbeitsrechts
b) zum Individualarbeitsrecht
c) zum kollektiven Arbeitsrecht
mit Angabe von Paragraphen Stellung zu nehmen.
Allgemein ist es gleich, welchen Blickwinkel die Studierenden nach dem Studium einnehmen, ob als Arbeitnehmer (ca. 90 % der Erwerbstätigen) oder als Arbeitgeber; es kann immer von Vorteil sein, über aktuelle arbeitsrechtliche Kenntnisse zu verfügen. Haben Studierende höherer Fachsemester einen disziplinär einschlägigen Hintergrund, kommen sie hier mit der juristischen Denkweise in Kontakt. Sich mit einer fachfremden Disziplin auseinanderzusetzen, fördert ihren späteren Einsatz im Beruf, kommen sie doch auch hier mit Personen und Inhalten unterschiedlicher Fachdisziplinen in Kontakt und müssen mit den Personen kommunizieren.
Speziell kann das Arbeitsrecht in einen fächerübergreifenden Kontext mit Nachhaltigkeit, Diversity, Digitalisierung und Bioökonomie in Zusammenhang gebracht werden.
Um auf dem Arbeitsmarkt langfristig für Chancengleichheit und Gerechtigkeit zum Schutze des Arbeitnehmers zu sorgen, bedarf es nachhaltiger Gesetze, die zum einen genügend Handlungsspielraum für den Arbeitgeber offen lassen, aber auch den Arbeitnehmer vor Willkür und Ausbeutung schützen, um diesem langfristige Sicherheit und Perspektiven für den Aufbau seines privaten Umfeldes zu geben. So seien nur als Beispiele das 1957 geschaffene Arbeitsplatzschutzgesetz, das 1963 in Kraft getretene Bundesurlaubsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz von 1969 genannt.
Die Einhaltung der Regeln der allgemeinen Gleichbehandlung und des Diskriminierungsschutzes auf nationaler und EU-Ebene erfordert Disziplin der Arbeitgeberseite. Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den Arbeitgebern durch gesetzliche Vorgaben und Leitlinien der Rechtsprechung Regeln für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt, um soziale Vielfalt der Arbeitnehmer zu nutzen und zu fördern. Entscheidend ist, ob es Unternehmen gelingt, in der täglichen Personalarbeit die Vielfalt seiner Mitarbeiter als Bereicherung zu erkennen und im Sinne einer produktiven Gesamtatmosphäre für das Unternehmen nutzbar zu machen. In der Praxis werden von Unternehmen unter Diversity häufig Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung verstanden, seltener die Verankerung einer Unternehmensstrategie.
In allen Wirtschaftsbereichen bestimmt der digitale Wandel unser Arbeitsleben. So haben verschiedene Institutionen Stellung genommen, um den mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden: Zum einen 2015 und 2017 die Bundesregierung (BMAS); zum anderen haben Position bezogen der Deutsche Juristentag und der DGB 2016, sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 2017.
Das Wachstum der Bevölkerung, der Klimawandel und die Verknappung der Ressourcen hat vor allem in den letzten Jahren zu einem Umdenken geführt. Diesen neuen Herausforderungen soll mit der Biologisierung der Wirtschaft begegnet werden. Das Ziel ist die Bioökonomie. Dabei werden natürliche und nicht chemisch hergestellte Inhaltsstoffe verwendet, bzw. Kreisläufe der Natur nachgebildet. Biobasierte Innovationen gibt es schon in der Umweltwissenschaft, der Nahrungs-mittelindustrie, im Haushalt, bei der Infrastruktur, in der Medizintechnik u.a. Bereichen. Die digitale Technik kann diese Prozesse unterstützen, um zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu führen. Bei allem Innovationsdenken und der Ausrichtung auch auf neue Märkte darf der arbeitsrechtliche Schutz des Arbeitnehmers (z.B. Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Pausen) auf z.T. neue Arbeitsplätze nicht vergessen werden. |