Kommentar |
Inhalte:
- Vermittlung der türkischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
- grundlegende Aspekte der türkischen Grammatik:
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über das Essen sprechen, im Restaurant bestellen
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Vorschläge, Wünsche und Absichten formulieren
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über den Urlaub sprechen, den Weg beschreiben, Ortsangaben machen
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über den Lebenslauf, das Aussehen, Charaktereigenschaften beschreiben
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Gewohnheiten, Ereignisse und Zustände in der Vergangenheit beschreiben
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ein Haus/eine Wohnung beschreiben
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Räume, Möbel, Haushaltsgeräte benennen, über Hausarbeit und Nachbarn sprechen
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über Kleidungsstile sprechen
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höfliche Bitten formulieren
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über den Arbeitsalltag sprechen
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Körperteile benennen, mit dem Arzt über Krankheiten und Symptome sprechen
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Ratschläge geben
Abschlussprüfung:
Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%.
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
Literatur |
Kolay gelsin! neu A1-A2 (Klett Verlag), ISBN 978-3-12-528661-0, Kapitel 7-13.
Das Buch finden Sie auch im physischen Semesterapparat Nr. 438. Leider können wir Ihnen kein elektronisches Exemplar zur Verfügung stellen. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
- Vorkenntnisse im Türkischen von ca. 60 Unterrichtsstunden, z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Türkisch A1. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- Es besteht Anwesenheitspflicht.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden.
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Leistungsnachweis |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
• Anwesenheitspflicht
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
• Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |