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E3 - GeiWi_Philo - Rechtskritik - Cr. 3-3 - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SoSe 2022 SWS
Erwartete Teilnehmer/-innen 6 Max. Teilnehmer/-innen 6
Credits 3-3 Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Weitere Links Studium liberale im IOS (Modul E3)
Sprache Deutsch
Belegungsfristen
Einrichtung :
Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen IwiS

Einrichtung :
Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen IwiS

Einrichtung :
Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen IwiS

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Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen IwiS
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
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Do. 08:00 bis 10:00 wöch. von 07.04.2022      E - R11 T03 C82   Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Weiler, Eva , Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Studium liberale (E3)
Inhalt
Kommentar

Inhalte:

Antike und frühe mittelalterliche Rechtsvorstellungen basieren auf der Annahme, dass der Mensch die gerechte und moralisch gute Einrichtung der politischen Gemeinschaft erkennen und entsprechend umsetzen kann. „Gerecht“ bedeutet hier ein dem natürlichen oder göttlichen Recht entsprechendes Verhältnis der einzelnen Menschen zueinander und zur politischen Gemeinschaft als ganzer. In der Moderne wird diese Auffassung brüchig: holistische Vorstellungen der Natur oder einer göttlichen Gemeinschaft werden nach und nach durch ein naturwissenschaftliches Verständnis ersetzt, und mit ihnen schwindet der Glaube daran, dass sich die politische Macht und die von ihr erlassenen Gesetze aus der Natur oder aus Gott heraus erkennen und begründen lassen.

Die moderne Rechtsauffassung dreht deshalb die Begründungsrichtung um: Es wird nicht mehr eine gerechte Ordnung vorausgesetzt, aus der sich dann Ansprüche und Pflichten einzelner ableiten lassen. Vielmehr bilden Grund- und Freiheitsrechte der Individuen, also sogenannte subjektive Rechte, die Basis der Rechtsordnung, deren Struktur sich dann aus dem Schutz dieser Rechte ergibt.

Subjektive Rechte, zu denen auch die Menschenrechte gehören, gelten vielen als eine der wichtigsten Errungenschaften der Moderne. Allerdings gibt es an diesen Rechten auch grundlegende Kritik: subjektive Rechte sichern private Interessen, die gegen andere Personen durchgesetzt werden und häufig die Erfüllung von deren Interessen ausschließen. Damit stärken sie, so die Kritik, ein (Selbst-)Verständnis von Personen, die sich nicht als Mitglieder der politischen Gemeinschaft verstehen, sondern vornehmlich als abgesonderte, auf sich selbst bezogene Individuen mit Interessen, die sich wesentlich gegen andere richten. In den letzten Jahren, in denen die schädlichen Auswirkungen der Handlungen Einzelner auf Umwelt und Klima besonders deutlich geworden sind, hat diese Kritik noch einmal neues Gewicht bekommen.

Wir werden uns im Seminar zunächst die Begründung subjektiver Rechte anschauen und uns dann deren Kritik zuwenden: Sind subjektive Rechte in manchen Bereichen notwendig und wenn ja, warum? Fördert ein rechtliches „Anspruchsdenken“ die Vereinzelung der Individuen und einen Fokus auf private, der politischen Gemeinschaft eher abträgliche Interessen? Verstärkt die Tendenz, individuelle oder gruppenbezogene (Menschen-)Rechte vor Gericht erkämpfen zu wollen, gesellschaftliche und politische Konflikte und verhindert sie, dass Interessen und Überzeugungen im politischen Raum verhandelt werden? Und wie sähe ein Recht aus, das weniger starke subjektive Rechte beinhaltet? Zur Beantwortung dieser Fragen werden wir neben der „klassischen“ Rechtskritik auch Texte aus der nachhaltigkeitsbezogenen Commons-Theorie und aus nicht-europäischen Rechtstraditionen heranziehen.

Bemerkung

Die Veranstaltung ist zugleich anrechenbar für Bereich II des Zertifikats ‚Bildung für Nachhaltige Entwicklung‘ der UDE.
https://www.uni-due.de/zertifikat-bne

Bitte melden Sie sich hier ausschl. für das fachfremde Modul E3 Studium liberale an. (Als Fachstudent wählen Sie zur Anmeldung das fachintern übliche Verfahren; bei LSF: die gleichnamige Veranstaltung ohne das Präfix 'E3'.) Anmeldefrist ab dem 09.03.2022. Weitere Informationen zum Modul E3/Studium liberale, alle Veranstaltungen in chronologischer Reihenfolge, eine Liste freier Plätze etc. finden Sie oben unter „Weitere Links“.

Voraussetzungen

In E3 nicht geeignet für: 2-Fach GeiWi.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie die E3-Ausschlüsse immer selbständig bei Ihrer Auswahl beachten müssen. Das LSF-System schließt Fehlanmeldungen nicht aus. Auch ist im System nicht ersichtlich, nach welcher PO Sie studieren, oder welche/s Fachwissenschaft/Anwendungsfach vorliegt.

Leistungsnachweis

FOLGT


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022 , Aktuelles Semester: SoSe 2024