Voraussetzung für den Erwerb der Studienleistung und der Modulprüfung ist die Einreichung der Ausnahmegenehmigung. Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Modulverantwortliche (Frau Tüfekçioğlu) und reichen Sie bitte die Ausnahmegenehmigung spätestens in der zweiten Sitzung (am 20.10.2023) ein.
Beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung müssen die Studierende die Fächerkombination mit angeben. Studierende, die neben Türkisch eine weitere Fremdsprache studieren und sich vom Aufenthalt in der Türkei befreien, sind verpflichtet, den Aufenthalt in dieser Fremdsprache zu absolvieren (sofern hier nicht ein anderer Verhinderungsgrund vorliegt).
Moodle:https://moodle.uni-due.de/course/view.php?id=42239
Den Seminarverlauf, die Literaturangaben und weitere Informationen erhalten die Studierende in der ersten Sitzung. |