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III.3: Disziplin und Strafe - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Blockseminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SoSe 2023 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 40
Credits Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist
Einrichtung :
Bildungswissenschaften
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
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Mi. 18:00 bis 19:30 EinzelT am 17.05.2023     Vorbesprechung ONLINE   E-Learning
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Fr. 14:00 bis 18:00 EinzelT am 16.06.2023 S06S - S06 S00 B32       Präsenzveranstaltung
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Sa. 09:30 bis 17:00 EinzelT am 17.06.2023 S06S - S06 S00 B32       Präsenzveranstaltung
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Fr. 14:00 bis 18:00 EinzelT am 30.06.2023 S06S - S06 S00 B32       Präsenzveranstaltung
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Sa. 09:30 bis 17:00 EinzelT am 01.07.2023 S06S - S06 S00 B32       Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Möller, Daniela
Zielgruppen/Studiengänge
Zielgruppe/Studiengang Semester Pflichtkennzeichen
BiWi BA, Bildungswissenschaften im Bachelor of Arts / Bachelor of Science -
Module
Modul III (III.3) - GyGe
Modul III (III.3) - GS
Modul III (III.3) - BK
Modul III (III.3) - HRSGe
Zuordnung zu Einrichtungen
Bildungswissenschaften
Inhalt
Kommentar

Der Anspruch der allgemeinen Freiheit gehört zur „strukturellen Basis moderner Gesellschaften” (Pongratz 2011, S. 174). Demnach gilt es als generelles Bildungsziel, Heranwachsende zur Selbstermächtigung zu führen, d.h. sie zur Freiheit zu „befähigen“. Damit ist Bildung und Erziehung auch darauf angewiesen, das Verhalten von Lernenden zu „korrigieren” und das Denken von Heranwachsenden in gewisse Richtungen zu lenken. Die kantische Frage „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?” ist hier Programm (Kant 1977, A 32).

Dieses der Bildung und Erziehung inhärente Spannungsverhältnis von Freiheit und Zwang kulminiert letztendlich in der Frage, inwiefern Strafen in den jeweiligen Situationen zulässig zu erachten sind. Mit Blick auf die Vergangenheit zeigt sich, dass die „Strafkultur” starken Wandlungen unterworfen ist: Im 19. Jahrhundert war es überwiegend der Drill in einem „durchrationalisierten Lernsystem” (Pongratz 2011, S. 178), in dem die körperliche Züchtigung an der Tagesordnung war. Hinzukamen Disziplinierungstechniken, die bis heute nachwirken. So stellt bspw. Michel Foucault in der Ordnung des Klassenraumes den „zwingenden Blick” der Lehrperson heraus, dem die Schüler_innen nicht entkommen können (vgl. Foucault 1976, S. 216).

In dem Seminar werden wir uns sowohl in die Vergangenheit blicken und uns die Entwicklungslinien zu Disziplin und Strafen anschauen als auch gegenwärtige „Disziplinierungsmaßnahmen“ kritisch betrachten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Seminar um ein Blockseminar handelt. Eine kurze Vorbesprechung wird am 17.5. um 18 Uhr digital stattfinden. (Ich informiere Sie diesbezüglich zuvor nochmals per Mail.)


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2023 , Aktuelles Semester: SoSe 2024