Kommentar |
Wer im Sommersemester 2024 oder in der sich anschließenden vorlesungsfreien Zeit das Berufsfeldpraktikum im Fach Kunst absolvieren möchte, ist eingeladen, an den Veranstaltungen des Begleitseminars teilzunehmen. Um die an das BFP geforderten Ansprüche erfüllen zu können, wird die Teilnahme an den Veranstaltungen dringend angeraten. Ein Praktikum kann nur als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden, wenn es noch nicht abgeschlossen ist, bevor mit der ersten Veranstaltung des Begleitseminars begonnen wurde. Das Berufsfeldpraktikum wird in der Regel an einer außerschulischen bildungsorientierten Einrichtung absolviert. |