Kommentar |
Inhalte:
- Vermittlung der japanischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben)
- Lernstoff der ersten Hälfte der Niveaustufe A2 nach GER
- grundlegende Aspekte der japanischen Grammatik, die zur Realisierung der nachstehenden Lernziele erforderlich sind
- landeskundliche Aspekte: Reisen und Regionen Japans, Essen gehen in Japan, Japanische Badekultur, das Gion-Fest in Kyōto, Berufe in Japan
Lernziele:
- Ausführung von konkreten Handlungen:
- um Hilfe/Erlaubnis bitten,
- über Berufe sprechen, die Uhrzeit angeben,
- Telefongespräche führen, eine E-Mail schreiben,
- Ratschläge geben, etwas vergleichen,
- Verkehrsmittel vergleichen, eine Fahrkarte kaufen, mit Auto, Bus und Bahn unterwegs sein,
- über Urlaubsaktivitäten sprechen, Sehenswürdigkeiten beschreiben,
- Kleidungsstücke benennen.
- Kanji-Schriftzeichen Lektion 7-14
Abschlussprüfung:
- Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Vorkenntnisse im Japanischen von ca. 60 Unterrichtsstunden (z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Japanisch A1). Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung. Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
Leistungsnachweis |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
• Anwesenheitspflicht
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
• Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |