Kommentar |
Inhalte:
- Vermittlung der japanischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben)
- Lernstoff der zweiten Hälfte der Niveaustufe A2 nach GER
- grundlegende Aspekte der japanischen Grammatik, die zur Realisierung der nachstehenden Lernziele erforderlich sind
- landeskundliche Aspekte: Besonderheiten beim Arztbesuch, Traditionelle Kultur & Unterhaltung, Anrede und Höflichkeit, Wohnungssuche in Japan, Geschenksitten & -bräuche
Lernziele:
- höfliche Formulierung von Erlaubnis und Verbot
- Anwendung der höflichkeitsleeren Formen
- Ausführung von konkreten Handlungen:
- eine Wohnung beschreiben (Möbel, Räume, Lage) - Wohnungssituation vergleichen, Hilfe beim Umzug anbieten, - über Freizeitbeschäftigungen sprechen, Freizeitaktivitäten planen und vergleichen, - Körperteile benennen, Beschwerden beschreiben, - über Vorlieben und Abneigungen berichten, die eigene Meinung äußern, - über die Zukunft sprechen, - Angaben über das Wetter machen, - Zeitangaben (Datum, Monate) und Jahreszeiten benennen.
- Kanji-Schriftzeichen Lektion 15-24
Abschlussprüfung:
Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Vorkenntnisse im Japanischen von ca. 120 Unterrichtsstunden (z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Japanisch A2.1). Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung. Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
Leistungsnachweis |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
• Anwesenheitspflicht
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Schriftzeichentests und aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
• Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |