Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs Altgriechisch I.
Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |