Kommentar |
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„Als Verhaltensauffälligkeiten werden als ‚auffällig‘ erkennbare Besonderheiten im Erleben und Verhalten einer Person (z.B. eines Kindes) verstanden, die von bestimmten normativen Maßstäben und Erwartungen deutlich (‚auffällig‘) abweichen. Dabei bleibt aber die Tatsache außer Acht, dass solche Auffälligkeiten immer unter ganz bestimmten (zeitlichen, räumlichen, situativen) Bedingungen auftreten und dass auch diese Bedingungen etwas zur Auslösung und Aufrechterhaltung des (auffälligen) Erlebens und Verhaltens beitragen ... Dies bringt im Sinne eines systemtheoretischen Regelkreisdenkens … der Begriff ‚Störung‘ zum Ausdruck. Es lässt sich dann aber nicht von ‚Verhaltensstörungen einer Person‘ sprechen, sondern von einer Störung des Regelkreises der Person-Umwelt-Beziehung, um Störungen des Funktionsgleichgewichts in der Interaktion der Person mit ihrer Umwelt. Keupp (1983, 19) bezeichnet in diesem Verständnis abweichendes Verhalten als ‚problemlösendes‘ Verhalten, das der Funktion dient, die jeweilige Lebenslage der Person zu bewältigen. Ein Verhalten kann bestimmte (von außen angelegte) Regeln verletzen und dennoch für die betreffende Person sinnorientiert sein“ (Seitz, W./Stein, R. (2010). Verhaltensstörungen. In D. H. Rost (Hrsg.): Handwörterbuch Pädagogische Psychologie (S. 919-927), 4. Auflage. Weinheim: Beltz).
In dieser Vorlesung geht es um die Auseinandersetzung mit (zugeschriebenen) Verhaltensauffälligkeiten/Verhaltensstörungen einer Person, den zugrundeliegenden Definitionen, Klassifikationen und theoretischen Erklärungsansätzen, um durch diese ein Verständnis für Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten einer Person zu erlangen und mögliche Umgangsformen für sein eigenes professionelles Handeln zu reflektieren.
Informationen zu relevanten Vorlesungsunterlagen erfolgen am ersten Vorlesungstag.
Die Prüfungsleistung umfasst eine mündliche Prüfung, die Seminarinhalte aus den „Handlungsfeldern im FSP ESE“ mit beinhaltet! |