Kommentar |
Die (ursprüngliche) Kleinheit der Gemeinwesen und die Unterentwicklung des Prinzips politischer Repräsentation haben Primärversammlungen in den griechischen Stadt- und Bundesstaaten sowie im römischen Machtbereich allgegenwärtig gemacht. Darin unterscheidet sich die Antike grundlegend von den nachfolgenden Epochen. Im Masterseminar sollen die verschiedenen Volksversammlungen zu homerischer Zeit, in Sparta, in Athen und anderen griechischen Poleis sowie die wählenden und beschließenden comitia wie auch die der bloßen Information dienenden contiones im republikanischen, aber auch im kaiserzeitlichen Rom vergleichend analysiert werden. Zentrale Leitfragen sind dabei die nach dem Recht der Einberufung und der Leitung der Versammlung, dem Initiativ- und Antragsrecht sowie nach den Binnengliederungen und Abstimmungsweisen der verschiedenen Volksversammlungen. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir uns Position beziehen zu der Frage, inwieweit die verschiedenen Gemeinwesen jeweils „demokratisch“ geprägt waren. |
Literatur |
M.I. Finley, Das politische Leben in der antiken Welt, München 1986 (engl. 1983), Kap. 4: Politische Partizipation des Volkes, S. 93-124.
J. Blok, Citizenship, the Citizen Body, and its Assemblies, in: H. Beck (Hg.), A Companion to Ancient Greek Government, Cichester 2013, 161-175
E. Flaig, Die Mehrheitsentscheidung. Entstehung und kulturelle Dynamik, Paderborn 2013, S. 353-371 (zu den römischen Volksversammlungen). |