| Kommentar |
Rechte gibt es nicht nur in der Form einzelner Ansprüche, sondern sie stehen auch (notwendigerweise?) im Verhältnis zueinander in einer Rechtsordnung, in der sie gelten und d.h. in der Regel auch durchgesetzt werden. Wenn von einer Rechtsordnung gesprochen wird, ist damit normalerweise auch gemeint, dass gesellschaftliche Verhältnisse in einem bestimmten sozialen Raum rechtlich geregelt sind.
Dass eine bestimmte Ordnung durch das Recht geregelt ist, sagt allerdings noch nichts darüber aus, in welchem Maß sich das Bestehen dieser Ordnung dem Recht verdankt, welche anderen „Mittel“ dafür womöglich nötig sind oder auch nur welchen Zwecken eine bestimmte rechtlich verfasste Ordnung dient.
In diesem Seminar werden wir verschiedene Texte diskutieren, die sich mit dem Verhältnis von Recht und Ordnung auseinandersetzen. Es wird dabei u.a. um die Fragen gehen, welche Leistung bzw. Funktion das Recht für eine Gesellschaft oder zumindest für bestimmte Gruppen erbringt, was Recht zum Bestehen gesellschaftlicher Ordnung beiträgt, aber auch welche nicht-rechtlichen Bedingungen für das Bestehen einer Rechtsordnung gegeben sein müssen und wie sich Recht und die Ausübung gesellschaftlicher Gewalt oder Macht zueinander verhalten. |
| Bemerkung |
B.A. LA GyGe: M11: SE Prakt. Phil.
B.A. Angewandte Philosophie: M11: SE Prakt. Phil.
M.A. (ab WS 2012/13): Ic, IIc, IIIc; Id, IId, IIId
M.Ed. GyGe: M4; M5; M10; M11
M.Ed. HRSGe: M4; M5
M.A. Theorie des Sozialen: SE Sozialontologie; SE Normative Dimensionen des Sozialen
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