Kommentar: |
Inhalte:
Das Privateigentum ist eine der grundlegenden Institutionen unserer Gesellschaft, der Schutz des Eigentums eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Eine ebenso grundlegende und wichtige Institution ist das Erbrecht: Wer Eigentum hat, gibt dieses weiter – was auf der einen Seite dazu führt, dass sich das vorhandene Vermögen in den Händen relativ weniger konzentriert; auf der anderen Seite sprechen für viele sowohl ökonomische Gründe als auch die Freiheit des Individuums, über das Eigentums auch über den Tod hinaus bestimmen zu können, für ein möglichst unbeschränktes Erbrecht. Was aber genau bedeutet es, zu vererben oder zu erben, und mit welcher Berechtigung kann jemand Anspruch auf ein Vermögen erheben, zu dessen Schaffung er selbst nichts beigetragen hat?
Lernziele:
Im Seminar werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, welcher Zusammenhang zwischen Verdienst und Erbe besteht und welche Begründungen für die Institution des Erbens u.a. bei Locke, Kant und Mill, aber auch in aktuellen Texten gegeben werden und welche Argumente gegen diese Begründungen vorgebracht werden. Darüber hinaus soll betrachtet werden, wie sich Begriffe wie der des Weltkulturerbes oder des Erbes der Menschheit mit dieser Diskussion in Verbindung bringen lassen. |