Die Europäische Union EU (früher auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG und die Europäischen Gemeinschaften EG) ist der Zusammenschluss souveräner Staaten, die Kompetenzen und Teile ihrer Souveränität auf die Union übertragen haben. Die Regierungen der europäischen Staaten sind – von Anfang und auch gegenwärtig - die dominant Handelnden. Sie sind (zumeist) die Auslöser für Veränderungen, jedenfalls aber die Herren über den Umfang dieser Veränderungen. Der Rat ist nach wie vor das wichtigste Beratungs-, Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan der EU. Selbst da das Europäische Parlament an vielen Gesetzgebungsakten (oft gleichberechtigt) beteiligt ist, gibt es weiter Ein-Kammer-Entscheidungen allein durch den Rat. Die Dominanz zeigt sich
- sowohl bei der jeweils aktuellen europäischen Gesetzgebung im Rahmen der Kompetenzen der EU
- als auch bei der Festlegung dieser Kompetenzen
- als auch bei Veränderungen am Verfassungsgefüge (den Verträgen) der EU
- als auch bei (ggf. gemeinsamen) Handlungen auf europäischem Niveau, die nicht (unbedingt auch) von den Verträgen gedeckt sind.
Das Seminar wird die Haltungen der europäischen Staaten (bzw. deren Regierungen) zu „ihrer“ Union und deren Institutionen in den Spannungsfeldern
- ihrer europäischen Gesinnung und Orientierung einerseits und
- der innenpolitischen Absichten, politischen und ökonomischen Diskussionen, Rücksichtnahmen, Zwängen und Möglichkeiten
- und der „nationalen Egoismen“ andererseits
untersuchen und vor dem Hintergrund, dass es erklärte Absicht ist, dass die Zusammenarbeit der Staaten in Europa „immer enger“ werden soll, überprüfen. |