Kommentar: |
In modernen westlichen Gesellschaften enthält der Begriff "Pluralismus" meist sowohl eine beschreibende als auch eine wertende Komponente: unsere Gesellschaft zeichnet sich durch religiöse, kulturelle und ethnische Vielfalt aus, und diese Vielfalt soll als solche wertgeschätzt und geschützt werden. Zugleich sind westliche Demokratien jedoch Nationalstaaten, die, anders als multiethnische afrikanische oder asiatische Staaten, einerseits eine relative Homogenität voraussetzen – zumindest in Europa, etwas anders sieht es in den USA und Kanada aus –, andererseits unter dem Ideal der rein formalen Bürgerschaft jedem Bürger gerade unter Absehung all seiner Besonderheiten bestimmte Rechte zusichern wollen. Dieses Ideal scheint mehr und mehr unter Druck zu geraten: immer mehr religiöse, kulturelle und ethnische Gruppierungen fordern, gerade in ihrer Besonderheit und Andersartigkeit anerkannt zu werden, ihren eigenen Regeln und Praktiken nachgehen zu können und z.T. ihr eigenes Recht zu setzen. Nationalstaaten müssen daher entscheiden, wieviel Pluralität sie zulassen, besonders dann, wenn es um das Recht geht – also um etwas, das in der Geschichte des Rechtsstaates und der Demokratie immer als ein Medium betrachtet wurde, das auf Allgemeinheit und allgemeine Gültigkeit ausgerichtet ist. Diese Pluralität im Recht bzw. die Bemühung, das Recht zu pluralisieren, ist nicht nur im nationalen Kontext zu beobachten; vielleicht noch stärker wird sie in den letzten Jahren im internationalen und globalen Kontext sichtbar, wo nationale mit internationaler Gesetzgebung konkurriert und vor allem im Wirtschaftsrecht vielfältige neue rechtssetzende Akteure wie Unternehmen und Banken auftreten. Im Seminar sollen anhand von klassischen und aktuellen Texten zunächst die Begriffe der Pluralität und des Pluralismus untersucht werden, um dann zu fragen, welche Bedeutung diese Begriffe für die politische Repräsentation in Demokratien haben und wie sie sich auf die Gestaltung und Geltung des Rechts auswirken.
ACHTUNG: Es findet eine Vorbesprechung zum Blockseminar statt am 28.09.2016 um 16:00 Uhr in R12 V05 D20. Diese wird nicht in Ihrem Stundenplan erscheinen, da der Termin im SoSe liegt und im WS in LSF nicht eingetragen werden kann. Da die Listen aus organisatorischen Gründen früh verschickt werden müssen, endet die Losfrist bereits am Do, 22.09.16, 15:00 Uhr. |