In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit DEM Klassiker der spanischen Literatur – dem Roman El ingenioso hidalgo Don Quixote de la Mancha von Miguel de Cervantes. Im ersten Teil des Seminars nehmen wir Cervantes Roman als Parodie auf die Gattung der Ritterromane in den Blick und erarbeiten ferner die Funktion und Bedeutung der locura im Kontext von Zensurumgehung und Gesellschaftskritik. Im zweiten Teil befassen wir uns eingehend mit der graphic novel Don Quijote von Flix. Hierbei soll erarbeitet werden, inwieweit die graphic novel als Parodie auf den Comic die Gattungskritik des Don Quijote aufgreift und die aktuelle literaturwissenschaftliche Forschungsdiskussion spiegelt. Darüber hinaus werden wiederum die in der graphic novel erwähnten neuzeitlichen Formen der ‚locura‘ (Demenz, kindliche Träumereien und ggf. psychische Störungen) wiederum im Kontext von Zensur und Gesellschaftskritik betrachtet.
Hinweise:
Bitte kaufen Sie den Don Quijote als Roman (Cátedra, 2 Bände!) und als graphic novel von Flix, (Carlsen-Verlag, 2012). Rechnen Sie bitte ab der 3. Sitzung mit einer Überprüfung Ihrer Lektürekenntnisse.
Anforderungen:
Studierende, die 4-5 ECTS für das Seminar bekommen, müssen ein Referat in der Fremdsprache halten, einen Lektüretest bestehen und eine Seminararbeit verfassen. Teilnehmer, die 3 ECTS erhalten, können zwischen der Seminararbeit und einer mündlichen Prüfung wählen. Die regelmäßige Teilnahme versteht sich von selbst. Weitere Informationen erhalten Sie in der ersten Sitzung.
Zulassungsvoraussetzung:
Sommersemester: Nachweis über die bestandene Einführung in die spanische Literaturwissenschaft.
Wintersemester: Nachweis über die bestandene Einführung in die spanische Literaturwissenschaft. (Ausnahme: Wenn die Einführung parallel zum Seminar besucht wird, ist das Bestehen der Abschlussklausur Voraussetzung für die fristgerechte Abgabe der Hausarbeit. Wird die Klausur nicht bestanden und kann erst im darauffolgenden Jahr wiederholt werden, kann in der Konsequenz bis zur fristgerechten Abgabe der Hausarbeit kein Nachweis über die Einführungsveranstaltung erbracht werden.
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