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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden.
Veranstaltung ist aus dem Semester
SoSe 2020
, Aktuelles Semester: SoSe 2025
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TK4_Türkisch A2+/B1.1_ES
Sprache: Türkisch
Belegpflicht
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(Keine Nummer)
Sprachkurs
SoSe 2020
4 SWS
keine Übernahme
ECTS-Punkte: 4
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Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen:
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Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen IwiS
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Teilnehmer/-in
Maximal : 30
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Zugeordnete Lehrperson:
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Uyar
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Zur Zeit keine Belegung möglich
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Termin:
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fällt aus
Mittwoch
14:00
-
18:00
wöch.
Beginn : 08.04.2020
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Raum: WST A13.10 (Weststadt-Türme)
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Kommentar: |
Inhalte:
- Vermittlung der türkischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
- Wiederholung/auffrischung der Inhalte von A2
- grundlegende Aspekte der türkischen Grammatik:
- Temporal-, Kausalsätze
- Relativsätze mit Partizip ohne Bezugswort
- Direkte und indirekte Rede
- Komparativ,superlativ
- Verbaladverbien
Lernziele:
- Gründe verstehen und angeben
- über Reisen und Sehenswürdigkeiten sprechen
- über Gewohnheiten sprechen
- Wohnungen und Wohnviertel beschreiben
- Wünsche und Träume ausdrücken
- Ratschläge /Bitten/Aufforderungen verstehen und formulieren
- Über Bräuche und Feste sprechen
Abschlussprüfung:
Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%.
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
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Literatur: |
Kolay gelsin! B1 (Klett Verlag), ISBN 978-3-12-528871-3, Kapitel 1-4.
Das Buch finden Sie auch im physischen Semesterapparat Nr. 438.
Es werden zusätzlich Materialien der Dozentin genutzt. |
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Bemerkung: |
Für Studierende der türkischen Sprache nicht geeignet |
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Voraussetzungen: |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
- Vorkenntnisse im Türkischen von ca. 120 Unterrichtsstunden, z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Türkisch A2 bzw. A2.1. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
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Leistungsnachweis: |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
- Anwesenheitspflicht
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
- Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
- Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |
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