ACHTUNG: Das Seminar findet über Zoom statt. Angemeldete Teilnehmer*innen bekommen in Kürze eine Mail mit dem Zugangslink zugeschickt.
In den heutigen philosophischen Debatten über Moral und Sittlichkeit kommen klassische Theorien, die sich um eine grundlegende Bestimmung dieser Begriffe bemühen, immer seltener zum Zuge. Es ist vielmehr eine zunehmend pluralistisch geführte Debattenlage zu beobachten, die immer häufiger in der Relativierung oder vollständigen Verneinung moralischer Werte endet. Daher scheint es lohnenswert, sich mit Kants Moralkonzeption auseinanderzusetzen, die Freiheit, Autonomie und moralische Pflichten ins Zentrum der Analyse rückt und somit als Klassiker neuzeitlich aufklärerischer Positionen betrachtet werden kann, deren emanzipatorisches Potenzial in heutigen Zeiten kaum aktueller sein könnte.
Kant vertritt in seiner reifen Moralphilosophie paradigmatisch den Ethik-Typus einer Deontologie (Pflichtenlehre), die von einem freien Willen ausgeht, der sich zur Bestimmung seiner Entscheidungen und Handlungen an grundlegenden, humanitären Pflichten orientiert. Zur Begründung der ethischen Pflichten und der mit ihnen verknüpften Freiheit des menschlichen Willens ist Kants gesamte systematische Konzeption des transzendentalen Idealismus von entscheidender Bedeutung.
Dieses Seminar wird sich daher überwiegend Kants eigener Verhältnisbestimmung von sittlicher Pflicht und menschlicher Freiheit und deren Begründung zuwenden. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass Kants Begründung von sittlicher Pflicht und Willensfreiheit nicht ohne Berücksichtigung unserer grundlegenden Erkenntnisvermögen und deren theoretischer Verankerung in einer kritisch-idealistischen Systemkonzeption zustande gebracht werden kann. Außerdem soll deutlich werden, dass Kants „Moralphilosphie“ keineswegs einheitlich konzipiert wurde, sondern erst nach einer variantenreichen Entwicklungsgeschichte die Gestalt annimmt, die man heute aus der Kritik der praktischen Vernunft kennt. |