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Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden.
Veranstaltung ist aus dem Semester
SoSe 2022
, Aktuelles Semester: WiSe 2025/26
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Kurdisch II_ES
Sprache: mehrsprachig
Belegpflicht
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(Keine Nummer)
Sprachkurs
SoSe 2022
4 SWS
keine Übernahme
ECTS-Punkte: 4
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Weitere Links:
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Institut für Optionale Studien IOS
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Geschäftsbereich:
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Sprachkurse (E1)
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Teilnehmer/-in
Maximal : 25
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Zielgruppe/Studiengang
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alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer
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Zugeordnete Lehrperson:
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Dilovan
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Zur Zeit keine Belegung möglich
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Termin:
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fällt aus
Mittwoch
14:00
-
17:30
wöch.
Maximal 25 Teilnehmer/-in
Beginn : 06.04.2022
Ende : 29.06.2022
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Raum :
V15 R02 G70
V15R
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fällt aus
Mittwoch
14:00
-
15:30
EinzelT
Beginn : 06.07.2022
Ende : 06.07.2022
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Raum :
V15 R03 H55
V15R
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Klausurtermin
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| Kommentar: |
Inhalte:
- Vermittlung des kurdischen Alphabets und der Aussprache
- Vermittlung der kurdischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben)
- Aspekte der kurdischen Grammatik:
- der Infinitiv und das Präteritum der Verben
- der Imperativ
- die Konjugation der Verben im Präteritum
- die Negation der Verben in Präteritum
- der Ergativ
- das Perfekt
- die Modalverben xwestin und karîn und der unpersönliche Ausdruck divê
- Verwendungsweisen des Konjunktivs
- die Satzstellung in Sätzen mit bûn in der Bedeutung werden
- das Imperfekt
- das Futur
Lernziele:
- Briefe formulieren
- Telefonieren
- Absichten und Wünsche äußern
Abschlussprüfung:
- Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
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| Literatur: |
Hînbûna Kurdî – Kurdisch lernen. Begik/Neumann (2008). ISBN 978-3-87964-311-0. Seite 79-145.
Das Buch finden Sie auch im physischen Semesterapparat Nr. 438. |
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| Bemerkung: |
Die Teilnahme an der ersten Sitzung ist obligatorisch.
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| Voraussetzungen: |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
- Vorkenntnisse im Kurdischen von ca. 60 Unterrichtsstunden, z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Kurdisch I. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
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| Leistungsnachweis: |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
- Anwesenheitspflicht
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
- Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
- Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |
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