Fichtes Naturrechtslehre vereinheitlicht als Fortführung von Kants Transzendentalphilosophie die systematische Grundlage der theoretischen und praktischen Vernunft und nimmt dabei ein Moment vorweg, das erst langsam im Laufe des 20. Jahrhunderts der Philosophie als eine Art Goldstandard der Geltungssicherung bewusst geworden ist: der Intersubjektivität.
Während sowohl das Kantische ‚Ich denke‘ als auch der Kategorische Imperativ auf der Denktätigkeit eines singulären, abstrakten Ego fußen, setzt Fichte hier mit einer fundamentalen Überlegung an:
Um mich selbst als ein Selbst begreifen zu können, muss ich schon begriffen haben, dass auch andere ‚Ichs‘ außer mir sind.
Einen Begriff des Rechts zu haben heißt dann, zu wissen, dass es sein soll, dass ‚Ichs‘ nebeneinander sein können, wofür die Bedingungen intersubjektiv zu entfalten und anzuerkennen sind.
Die grundlegenden Überlegungen, die Fichte hierzu anstellt, sind dicht und sehr schwierig. Das Seminar ist der gemeinsamen Lektüre gewidmet und soll einen Zugang zu Fichtes Ansatz eröffnen. |