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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2023/24 , Aktuelles Semester: WiSe 2024/25
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Methodenanwendung in Praxisfeldern: Die Implementation des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Lehrforschungsprojekt     WiSe 2023/24     2 SWS     jedes 2. Semester     ECTS-Punkte: 5    
   Lehreinheit: Sozialwissenschaften    
   Teilnehmer/-in  Maximal : 24  
 
   Zielgruppe/Studiengang   Bachelor of Arts Politikwissenschaft, Abschluss 82, Bachelor of Arts Politikwissenschaft (82275)   ( 3. Semester )
   Zugeordnete Lehrpersonen:   Stöbe-Blossey ,   Hackstein
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 19.10.2023    Ende : 19.10.2023
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 02.11.2023    Ende : 02.11.2023
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 30.11.2023    Ende : 30.11.2023
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 07.12.2023    Ende : 07.12.2023
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 14.12.2023    Ende : 14.12.2023
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 18.01.2024    Ende : 18.01.2024
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 25.01.2024    Ende : 25.01.2024
  
  Raum: LE 502
 
  Donnerstag   10:00  -  13:00    EinzelT
Beginn : 01.02.2024    Ende : 01.02.2024
  
  Etwaiger Nachholtermin
 
 
 
   Kommentar:

 

Inhalt/Ablauf:

Im Herbst 2021 wurde das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verabschiedet, mit dem das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geändert und der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 angekündigte Rechtsanspruch ab 2026 bundesweit verbindlich eingeführt wird. Demnach werden Grundschulkinder, die im Jahr 2026 oder später in die erste Klasse kommen, einen Rechtsanspruch auf eine Förderung im Umfang von acht Stunden pro Werktag (einschließlich des Unterrichts) in einer Kindertageseinrichtung oder einer Grundschule haben (§ 24 Abs. 4 SGB VIII in der ab 2026 geltenden Fassung).

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder wird sowohl eine bessere Förderung der Kinder als auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie intendiert: „Die Ganztagsbetreuung ermöglicht eine Förderung für jedes Kind und führt dadurch zu mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Der Anspruch wird insbesondere bei Frauen zu einer höheren Erwerbsquote und somit zu besseren Einkommen und in der Folge zu höheren Renten beitragen.“ (Bundestagsdrucksache 19/30236, S. 10) Bildungspolitische Potenziale bestehen demnach im Abbau herkunftsbedingter Ungleichheit von Bildungschancen durch ganztägige Förderung und eine kindorientierte Kooperation von Jugendhilfe und Schule, sozialpolitische Potenziale in der Armutsprävention durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein Anspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule ist mit dem Rechtsanspruch nicht verbunden; hier hätte der Bund angesichts der Kulturhoheit der Länder keine Regelungskompetenz. Daher wurde der Weg über eine Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII gewählt, dem bundesweiten Rahmengesetz für die Kinder- und Jugendhilfe, und dabei festgeschrieben, dass der Anspruch auch an Schulen erfüllt werden kann. Die Implementierung des Rechtsanspruchs wird somit – vor dem Hintergrund sehr heterogener Ausgangslagen in den Ländern – an der Schnittstelle zwischen Schulpolitik und Jugendhilfepolitik erfolgen. In Ländern, Kommunen und Verbänden wird seitdem kontrovers über die Wege zur Umsetzung des Rechtsanspruchs diskutiert.

In der Übung „Methodenanwendung“ sollen Offene Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen exemplarisch in zwei Kommunen aus der Perspektive der Beschäftigten betrachtet werden. Im Wintersemester werden zunächst sowohl inhaltliche als auch methodische Kenntnisse erarbeitet, die Hospitation bei Interviews mit OGS-Trägern ermöglicht und auf dieser Basis Leitfäden für Interviews mit OGS-Mitarbeiter*innen erstellt bzw. weiterentwickelt. In der vorlesungsfreien Zeit (Februar/März 2024) werden die Interviews vor Ort an ausgewählten OGSn geführt und anschließend transkribiert. Im folgenden Sommersemester (2024) werden die Erhebungen ausgewertet. Für die Auswertung der Interviews wird – auf der Grundlage einer Einführung – das Programm MaxQDA genutzt.

Das Seminar richtet sich somit an Studierende mit Interesse an Bildungs- und Sozialpolitik, die methodisch Erfahrungen mit der Planung, Durchführung und Auswertung von qualitativen Interviews sammeln möchten. Die Übung wird in der Regel in Präsenz, zum Teil auch digital stattfinden. Für die Organisation der Zusammenarbeit im Team werden digitale Tools eingesetzt.

 
   Bemerkung:

Achtung: Raum LE 502!

 

Das Seminar richtet sich an Studierende mit Interesse an Bildungs- und Sozialpolitik, die methodisch Erfahrungen mit der Planung, Durchführung und Auswertung von qualitativen Interviews sammeln möchten. Das Seminar wird in Präsenz stattfinden, ggf. ergänzend digital. Für die Organisation der Zusammenarbeit im Team werden digitale Tools eingesetzt. Studierende sollten also die Bereitschaft und das Interesse mitbringen, digitale Tools zu nutzen und sich auch bei digitalen Formaten aktiv einzubringen.

Termine: Donnerstag, 10 Uhr s.t. bis 13.00 Uhr; unregelmäßiger Rhythmus

Sitzungen:

19.10.: 1. Sitzung: Inhaltliche Einführung (Rechtsanspruch; Systeme Kita und Schule; Überblick über unterschiedliche Strukturen und Teilhabequoten in den Ländern; Fachkräftemangel; Problematik der Beschäftigungsbedingungen; Situation in NRW; Kurzvorstellung Duisburg und Essen) / Aufteilung von Referaten und Länderrecherchen und Vor-Ort-Terminen (jede*r Studierende beteiligt sich an einem Referat und an einer Länderrecherche)

02.11.: 2. Sitzung: Strukturen und Herausforderungen an Grundschulen (Referate: R1: Bildungsungleichheit und herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligung; R2: Entwicklung von Basiskompetenzen als Herausforderung (IQB-Bildungstrends, KMK-Gutachten); R3: Familiengrundschulzentren und Schulsozialarbeit; R4: Methoden 1: Qualitative Forschung

Hospitation bei Trägerinterviews in Kleingruppen (1 Termin pro Person): 09.11., 16.11., 23.11. (ggf. auch andere Termine)

30.11.: 3. Sitzung: Präsentation von Länderrecherchen: Regelungen zur Ganztagsschule und ggf. zu Horten, Vorgaben für Personal (Personalschlüssel und Qualifikationen), Regelungen zum Quereinstieg, Stellenwert des Themas „Ganztag“ in der Erzieher*innenausbildung / weitere Ausbildungsgänge (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen)

07.12. 4. Sitzung: R5: Methoden 2 (Experteninterviews) / Diskussion von Eindrücken aus den Hospitationen / Leitfadenentwicklung Teil1

14.12. 5. Sitzung: R6: Methoden 3 (Durchführung von Interviews) / Leitfadenentwicklung Teil 2

18.01. 6. Sitzung: Finalisierung des Leitfadens / Probeinterviews

25.01. 7. Sitzung: Interviewtraining und Organisation der OGS-Besuche für März

01.02.23 ggf. Nachholtermine für Interviewtrainig

 

 

 

 

 
   Leistungsnachweis:

Studien- und Prüfungsleistungen:

aktive Beteiligung;

1. Semester: aktive Mitarbeit; Mitwirkung an einem Referat zu inhaltlichen Themen oder zu Methoden; Mitwirkung an einer Länderrecherche; Hospitation bei einem Interview mit Trägervertreter*innen

vorlesungsfreie Zeit Februar/März 2024: Durchführung und Transkribierung von Interviews an Grundschulen;

2. Semester: Auswertung und Erstellung von Berichten

 

 

 
   Module: Methodenmodul 2 (WS) (MM 2)