Ohne die Sozialverwaltung ist ein funktionierender Sozialstaat nicht denkbar. Welcher rechtlicher Handlungsformen bedient sich die Verwaltung und was bedeutet das für den Rechtsschutz der Betroffenen? Welche Mitwirkungspflichten gibt es und welche Grenzen setzt der Datenschutz? Diese und weitere Fragen werden in der Vorlesung vertieft.
Die Veranstaltung wird als Blended Learning durchgeführt in einer Mischung aus digitalen (Video-)Einheiten und insgesamt 5 Präsenzterminen am 22.04.2024, 13.05.2024, 10.06.2024, 01.07.2024 und 15.07.2024.
In den Präsenzterminen werden Fälle besprochen und Rückfragen zu den Video-Einheiten geklärt. Nähere Informationen und Unterlagen finden Sie ab dem Semesterbeginn in Moodle. Den Einschreibeschlüssel für Moodle erhalten Sie nach dem Ende der Belegungsfrist über LSF. |