Das Seminar, das zugleich am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin als strafrechtliches Seminar konzipiert ist, wird sich aus rechtswissenschaftlicher wie literaturwissenschaftlicher Perspektive mit dem „Verschwindenlassen von Personen“ als einem zentralen Straftatbestand der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des Völkerstrafrechts befassen.
Das Seminar wird für die Studierenden der UDE zunächst wöchentlich ab dem 16. Oktober mittwochs von 12 – 14 h stattfinden. In acht Sitzungen in Präsenz (also bis einschließlich dem 4. Dezember 2024) werden die Studierenden mit dem Gegenstand und den Referatsthemen vertraut gemacht. Das Hauptseminar wird dann in Form eines digitalen Blockseminars am 16. und 17. Januar 2025 den Fokus auf die Diskussion studentischer Präsentationen legen, die in der Zeit zwischen den Einführungssitzungen und dem Blockseminar erarbeitet und bis zum 9. Januar 2025 eingereicht werden.
Unter dem Ausdruck „Verschwindenlassen“ wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Staatsagenten oder durch eine Person oder Personengruppe verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder billigenden Inkaufnahme des Staates handelt. Hinzu kommt die Weigerung, den Freiheitsentzug zu bestätigen oder von einer Verheimlichung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, was der betroffenen Person jeden rechtlichen Schutz entzieht.
Wir werden dabei die Entstehungsgeschichte und Einzelheiten der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen ebenso diskutieren wie die Französische Doktrin und die Straftaten des „Schmutzigen Krieges“.
Anmeldungen für die literaturwissenschaftlichen Themen können ab sofort unter https://yopad.eu/p/HS_Recht_und_Literatur_WS_2024-2025-365days erfolgen. |