Kommentar: |
Der Ausdruck „Herrschaft“ wird im Deutschen auf zwei verschiedene Arten gebraucht: Auf der einen Seite dient er, um eine stabile Form von Politik und Recht zu erfassen, also etwas Ordnendes, von dem viele annehmen, dass es notwendig ist, damit Menschen einander nicht schädigen und komplexes gesellschaftliches Handeln möglich ist. So verstanden ist Herrschaft (die im Englischen als government oder authority, vielleicht sogar als [political] power bezeichnet würde) nicht immer gut, aber sie kann zumindest als staatliche, demokratische oder liberale Herrschaft richtig oder legitim sein, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllt. Einige denken sogar, dass es diese Herrschaft gar nicht ohne Legitimität oder wenigstens die Zuschreibung derselben gibt.
Auf der anderen Seite ist von Herrschaft aber auch die Rede, um die möglicherweise schlechteste menschliche, gesellschaftliche oder politische Beziehung zu beschreiben, nämlich die Unterwerfung von Menschen oder die weitgehende Kontrolle über sie, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Wenn etwa im Kolonialismus die Kolonisierenden Herrschaft (im Englischen würde hier vermutlich von domination gesprochen) über die Kolonisierten ausüben, ist damit schon als solches benannt, warum der Kolonialismus ein Übel ist, weil nämlich die einen über und für die anderen, notfalls mit Zwang und Gewalt, entscheiden. In diesem Fall gäbe es keine legitime Herrschaft, da der Anspruch auf Legitimität dieser Herrschaft per se entgegensteht. Wenn die Beziehung legitim würde, dann gäbe es keine Herrschaft der einen über die anderen mehr.
Haben wir es hier einfach mit zwei unverbundenen Verwendungsweisen des Ausdrucks „Herrschaft“ zu tun? Beziehen sie sich vielleicht auf unterschiedliche Felder, etwa im ersten Fall die Politik und im zweiten Fall die Gesellschaft? Oder gibt es doch einen Zusammenhang zwischen den Verwendungen? Ist die politische Herrschaft, die legitim sein kann, eine Lösung für das Problem der Herrschaft, die nie legitim sein kann? Oder steckt vielleicht im Gegenteil in jeder Herrschaft, die legitim sein möchte, ein Moment der Herrschaft, die nie legitim ist? Lässt sich Herrschaft mit anderen Ausdrücken wie etwa denjenigen des Staates oder der Macht präziser fassen – oder ist Herrschaft, wie Max Weber denkt, ein Sonderfall der Macht?
Dieses Seminar wird versuchen, Klarheit bei diesen Fragen und darüber auch den Gegenständen zu schaffen, die mit der „Herrschaft“ untersucht werden. Es sollen dazu einerseits paradigmatische Texte diskutiert werden, die für unterschiedliche Bestimmungen von Herrschaft stehen. Andererseits wollen wir uns auch mit Phänomenen auseinandersetzen, die oft als solche von Herrschaft verstanden werden.
Diese Lehrveranstaltung ist primär für Masterstudierende vorgesehen, aber auch für Bachelorstudierende geöffnet. Genauere Informationen zu den jeweiligen Anrechenbarkeiten entnehmen Sie bitte der Rubrik „Bemerkung“. |
Bemerkung: |
B.A. LA GyGe: M11: SE Praktische Philosophie
B.A. Angewandte Philosophie: M11: SE Praktische Philosophie
M.A. Philosophie: M1c, 2c, 3c: SE Moralphilosophie, Angewandte EthikM1d, 2d, 3d: SE Kultur- und Sozialphilosophie
M.Ed. GyGe (ab WS 2014/15): M4; M5; M10; M11
M.Ed. HRSGe (ab WS 2014/15): M4; M5
M.A. Theorie des Sozialen: Kernmodul P1: SE Sozialontologe |