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Die Veranstaltung wurde 1 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2025 gefunden:
  • Funktionen:
E3 - GeiWi_Philo - Gesellschaft und Herrschaft - Cr. 3-3    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Seminar     SoSe 2025     2 SWS     keine Übernahme     ECTS-Punkte: 3 - 3    
   Weitere Links: Glossar der verwendeten Studiengangsabkürzungen  Studium liberale im IwiS (Modul E3)  Zu den Lageplänen der UDE 
   Geschäftsbereich: Studium liberale (E3)    
   Teilnehmer/-in  erwartet : 5   Maximal : 5  
 
   Zugeordnete Lehrperson:   Niederberger
 
 
   Termin: Mittwoch   14:00  -  16:00    wöch.
Beginn : 09.04.2025   
  
  E - R12 V02 D20
 
 
 
   Kommentar:

Inhalte:

Der Ausdruck „Herrschaft“ wird im Deutschen auf zwei verschiedene Arten gebraucht: Auf der einen Seite dient er, um eine stabile Form von Politik und Recht zu erfassen, also etwas Ordnendes, von dem viele annehmen, dass es notwendig ist, damit Menschen einander nicht schädigen und komplexes gesellschaftliches Handeln möglich ist. So verstanden ist Herrschaft (die im Englischen als government oder authority, vielleicht sogar als [political] power bezeichnet würde) nicht immer gut, aber sie kann zumindest als staatliche, demokratische oder liberale Herrschaft richtig oder legitim sein, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllt. Einige denken sogar, dass es diese Herrschaft gar nicht ohne Legitimität oder wenigstens die Zuschreibung derselben gibt.

Auf der anderen Seite ist von Herrschaft aber auch die Rede, um die möglicherweise schlechteste menschliche, gesellschaftliche oder politische Beziehung zu beschreiben, nämlich die Unterwerfung von Menschen oder die weitgehende Kontrolle über sie, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Wenn etwa im Kolonialismus die Kolonisierenden Herrschaft (im Englischen würde hier vermutlich von domination gesprochen) über die Kolonisierten ausüben, ist damit schon als solches benannt, warum der Kolonialismus ein Übel ist, weil nämlich die einen über und für die anderen, notfalls mit Zwang und Gewalt, entscheiden. In diesem Fall gäbe es keine legitime Herrschaft, da der Anspruch auf Legitimität dieser Herrschaft per se entgegensteht. Wenn die Beziehung legitim würde, dann gäbe es keine Herrschaft der einen über die anderen mehr.

Haben wir es hier einfach mit zwei unverbundenen Verwendungsweisen des Ausdrucks „Herrschaft“ zu tun? Beziehen sie sich vielleicht auf unterschiedliche Felder, etwa im ersten Fall die Politik und im zweiten Fall die Gesellschaft? Oder gibt es doch einen Zusammenhang zwischen den Verwendungen? Ist die politische Herrschaft, die legitim sein kann, eine Lösung für das Problem der Herrschaft, die nie legitim sein kann? Oder steckt vielleicht im Gegenteil in jeder Herrschaft, die legitim sein möchte, ein Moment der Herrschaft, die nie legitim ist? Lässt sich Herrschaft mit anderen Ausdrücken wie etwa denjenigen des Staates oder der Macht präziser fassen – oder ist Herrschaft, wie Max Weber denkt, ein Sonderfall der Macht?

Dieses Seminar wird versuchen, Klarheit bei diesen Fragen und darüber auch den Gegenständen zu schaffen, die mit der „Herrschaft“ untersucht werden. Es sollen dazu einerseits paradigmatische Texte diskutiert werden, die für unterschiedliche Bestimmungen von Herrschaft stehen. Andererseits wollen wir uns auch mit Phänomenen auseinandersetzen, die oft als solche von Herrschaft verstanden werden.

 
   Bemerkung:

Bitte melden Sie sich hier ausschl. für das fachfremde Modul E3 Studium liberale an. Anmeldefrist ab dem 19.03.2025. Weitere Informationen zum Studium liberale, eine Liste freier Plätze, alle Veranstaltungen in chronologischer Reihenfolge etc. finden Sie oben unter „Weitere Links“. (Als Fachstudent wählen Sie zur Anmeldung das fachintern übliche Verfahren; bei LSF: die gleichnamige Veranstaltung ohne das Präfix 'E3'.)

 
   Voraussetzungen: In E3 nicht geeignet für:
2-Fach GeiWi.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie die E3-Ausschlüsse immer selbständig bei Ihrer Auswahl beachten müssen. Das LSF-System schließt Fehlanmeldungen nicht aus. Auch ist im System nicht ersichtlich, nach welcher PO Sie studieren, oder welche/s Fachwissenschaft/Anwendungsfach vorliegt.
 
   Leistungsnachweis: Die Leistungsform teilt der/die Dozent:in den Studierenden in der ersten Lehrveranstaltung mit.