Hinweis : |
Wichtige Information: Der erste Seminartermin entscheidet über die verbindliche Zulassung zum Seminar Das LSF kann nur zur Vorverteilung der Seminarplätze dienen. Die verbindliche Zulassung zu einem Seminar findet daher persönlich in der ersten Veranstaltungssitzung statt. In LSF zugelassene Studierende, die zum ersten Seminartermin verhindert sind, müssen dies frühzeitig den Lehrenden mitteilen und ihr Interesse an der weiteren Teilnahme des Seminars bekunden (vor der ersten Seminarsitzung). Studierende, die dies versäumen, verlieren ihren Seminarplatz möglicherweise an Nachrückende auf der Warteliste, die zum ersten Seminartermin anwesend waren. Nach der ersten Semesterwoche werden die LSF-Teilnehmerlisten durch die Lehrenden anhand der verbindlichen Zulassungen in der ersten Seminarsitzung aktualisiert. |
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