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Info zur Überschrift : Germanistik

Hinweis :

Das LSF kann nur zur Vorverteilung der Seminarplätze dienen. Die verbindliche Zulassung zu einem Seminar findet daher in der ersten
Veranstaltungssitzung statt. In LSF zugelassene Studierende, die zum ersten Seminartermin verhindert sind, müssen dies frühzeitig den
Lehrenden mitteilen und ihr Interesse an der weiteren Teilnahme bekunden (möglichst schon vor der ersten Seminarsitzung, spätestens jedoch 3 Tage nach dem ersten Seminartermin um 23 Uhr).
Studierende, die dies versäumen, verlieren ihren Seminarplatz möglicherweise an Nachrückende auf der Warteliste, die zum ersten Seminartermin anwesend waren.

Nach der ersten Semesterwoche werden die LSF-Teilnehmerlisten durch die Lehrenden anhand der verbindlichen Zulassungen in der ersten Seminarsitzung
aktualisiert. 
Vorlesungen sind von der oben genannten Regelung ausgenommen.

Eine Belegung von zwei Lehrveranstaltungen im selben Zeitslot (sog. "Doppelbelegung") ist in der Germanistik ausgeschlossen, da die Lehrveranstaltungen auf die regelmäßige Teilnahme ausgerichtet sind.

Einrichtungen Germanistik

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