Kommentar |
Die Internationale Ordnung beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten und des Prinzips der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten (Non-Intervention). Diese rechtliche Verpflichtung gerät allerdings allzu häufig in Konflikt mit unseren moralischen Vorstellungen, wenn Staaten aktiv oder passiv schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen. Haben Staaten in diesen Situationen noch Anspruch auf die o.g. Prinzipien, wenn Sie in ihrem eigentlichen Zweck, dem Schutz ihrer Bürger, versagen? Intervention erscheint hier legitim, doch ist sie nicht illegal?
Das Seminar zu Humanitären Interventionen in Theorie und Praxis soll das Problem von Humanitären Interventionen verdeutlichen. Wir werden völkerrechtlichen Regeln erarbeitet, ausgewählte Fallstudien analysieren, die HI-Policies wichtiger Akteure skizzieren, den Einfluss von Großmächtepolitiken kritisch beleuchten und das Konzept der Responsibility to Protect diskutieren. Dieses Konzept stellt die einleitende Frage umgekehrt: Haben Staaten oder regionale Bündnisse das Recht, den Schutz der notleidenden oder verfolgten Zivilbevölkerung eines anderen Landes notfalls mit militärischer Gewalt zu erzwingen? Oder sind sie dazu womöglich gar verpflichtet? |
Leistungsnachweis |
Im Verlauf dieser Lehrveranstaltung wird die Modulprüfung in Form eines fünfzehnminütigen mündlichen Inputs (Referat) abgenommen. Während diese Prüfungsart im Umfang sowohl für Studierende auf Lehramtsoption HRSGe, als auch auf Lehramtsoption GyGe gleich ist, ist der Workload mit 3 ECTS Credit Points für HRSGe-Studierende und 6 CPs für GyGe-Studierende stark unterschiedlich. Für das Referat werden daher unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, die in einem deutlich geringeren Vorbereitungsaufwand für Studierende auf Option HRSGe resultieren. Einzelheiten werden in der ersten Sitzung besprochen. |