Kommentar |
Seit nunmehr gut 50 Jahren stehen Menschenrechte im Zentrum der Politik und mit ihnen die Fragen, was Menschenrechte eigentlich sind und wie sie begründet werden können. Der Philosophie kommt gerade bei der Beantwortung dieser Fragen eine zentrale Rolle zu. Denn die Menschenrechte werden oft als „philosophische“ Rechte verstanden, also als Rechte, die für jeden Menschen gewährleistet werden müssen, weil sie von der Philosophie als moralisches oder allgemeiner: normatives Fundament menschlichen Zusammenlebens erwiesen werden oder wurden. Solche Begründungen finden sich in der Tat in der Geschichte der Philosophie und in aktuellen Ansätzen – zugleich ist die Existenz von oder die Forderung nach Menschenrechten kein Konsens in der Philosophie. Dies gilt insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass nicht nur Kritiken an den Menschenrechten, sondern selbst philosophische Menschenrechtstheorien das „Wesen“ der Menschenrechte sehr verschieden verstehen und sie dementsprechend auch auf unterschiedliche und z.T. einander ausschließende Weisen begründen. Dies zeigt sich insbesondere auch im Verhältnis von Menschenrechten zu Kolonialismus und Postkolonialismus bzw. zu den grundlegenden Ansprüchen von Nicht-Menschen wie Tieren oder von Noch-Nicht-Menschen wie zukünftigen menschlichen Generationen.
In diesem Seminar werden wir uns mit wichtigen jüngeren Beiträgen zur Philosophie der Menschenrechte befassen. Die im Seminar behandelten Texte werden zu Beginn des Semesters digital zur Verfügung gestellt. |