Kommentar |
In der Medizinethik hat das Autonomierecht von Patienten eine zentrale Stellung. Es besagt, dass Patienten auf der Grundlage einer „informierten Zustimmung“ frei von äußeren Manipulationen über Behandlungsoptionen entscheiden können sollen. Wie aber sind Konfliktsituationen zu bewerten, die nicht zustimmungs- oder nicht einwilligungsfähige Menschen betreffen, etwa Kinder, Demente oder geistig eingeschränkte Menschen? In diesen Fällen scheinen wir auf Stellvertreterentscheidungen angewiesen zu sein, deren Ausübung und Regulierung sich aber zahlreichen ethischen Problemen ausgesetzt sieht. – In diesem Seminar sollen die Begriffe der Einwilligung, der (informierten) Zustimmung und der Entscheidungskompetenz geklärt werden, um auf dieser Grundlage konkrete medizinethische Anwendungen z.B. in Bezug auf Demenzverfügungen, Assisitierten Suizid bei Kindern und Heranwachwachsenden und Stellvertreterentscheidungen für geistig Eingeschränkte zu diskutieren. – Die benötigten Texte werden zu Semesterbeginn bei Moodle bereitstehen. |
Literatur |
Beauchamp, Tom / Childress, James, Prinzipien der Bioethik, 8. Auflage, Freiburg / München 2023, Kap. 4
Buchanan, Allen / Brock, Dan, Deciding for Others. The Ethics of Surrogate Decision Making, Cambridge 1990. |
Bemerkung |
B.A. LA GyGe: M6: SE zur Angewandten Ethik; M11: SE Prakt. Phil.
B.A. LA HRGe: M6A; M6B
B.A. (ab WS 2012/13): M6: SE zur Angewandten Ethik; M7: SE zur Angewandten Ethik; M11: SE Praktische Philosophie
Zusätzlich geöffnet für:
MMM, Medizin-Management (Master of Arts) Den Medizin-Management- Studierenden wird empfohlen, das Seminar erst zu besuchen, wenn die Vorlesung VL Einführung in die Praktische Philosophie I: Normative Ethik und Metaethik (vormals "Einführung in die Ethik") gehört wurde. |