Die „Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre“ von 1796/97 stellt Johann Gottlieb Fichtes zentrale Schrift zu Fragen der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Inhaltlich werden alle jene Themen abgehandelt, welche schon Jean-Jacques Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“ von 1762 zum Gegenstand hatte: die Frage nach dem Begriff und der Funktion des Staates, der Rolle des Souveräns, der Rechtfertigung von Herrschaftsverhältnissen etc. Methodisch jedoch unterscheiden sich beide Schriften wesentlich. Gegenüber der kontraktualistischen Grundausrichtung des rousseauschen Werks stellt Fichtes „Grundlage des Naturrechts“ den Versuch dar, die Antworten auf die oben genannten Fragen mittels der Explikation der a priori gültigen Ermöglichungsbedingungen von Selbstbewusstsein zu deduzieren. Die „Grundlage des Naturrechts“ ist somit ein Brückenschlag zwischen der theoretischen und der praktischen Philsophie.
Das Seminar konzentriert sich auf den ersten Teil der Grundlage des Naturrechts und dort auf die Überlegungen Fichtes zum Begriff und zur transzendentalen Deduktion von ‚Intersubjektivität‘.
Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre. In: Fichtes Werke herausgegeben von Immanuel Hermann Fichte. Band III Zur Rechts- und Sittenlehre I. de Gruyter, Berlin 1971
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M.A. Philosophie: MIb, IIb, IIIb: SE Erkenntnis, Wissenschaft und Sprache
M.Ed. GyGe (ab WS 2014/15): M3; M9
M.Ed. HRSGe (ab WS 2014/15): M3
M.A. Theorie des Sozialen: Kernmodul P1: SE Intersubjektivität