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Menschen werden in ihren Rechten tagtäglich weltweit verletzt. Sie werden gefoltert, abgeschoben, misshandelt, diskriminiert. Ihre Meinungs-, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit werden beschnitten. Ihre Teilhabe an sozialer Sicherheit und gesellschaftlicher Gerechtigkeit wird ihnen verweigert.
Als Antworten auf konkrete Unrechtserfahrungen sind die Menschenrechte zu verstehen. Sie werden daran erkannt, dass sie verletzt werden. Sie machen nicht an staatlichen oder religiösen Grenzen halt. Sie stehen jedem Einzelnen unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion zu. Sie sollen universale Geltung haben und müssen unter lokalen Bedingungen durchgesetzt werden. Gelten sie in sämtlichen Kulturen und Religionen? Welchen Stellenwert haben sie in den Religionen? Sind Menschenrechte und Religion vereinbar?
Kann eine theologische Fundierung der Menschenrechte die Akzeptanz des Menschenrechtsgedankens durch Bezugspunkte zur eigenen religiösen Tradition erleichtern oder eher untergraben?
Gibt es ein Spannungsverhältnis von Menschenrechtsforderungen und religiösen Geboten (Beschneidung, Rolle der Frau, Kleidungsvorschriften, Todesstrafe, Abschiebung, Sterbehilfe, Religionsfreiheit…)?
In welcher Beziehung stehen Menschenwürde, Menschenrechte und Naturrecht, wenn der Mensch sich als Teil alles Lebendigen und der Natur begreift?
Welche Gestalt hat eine menschenwürdige Bildung, die sich auf die Stärkung der Achtung vor Menschenrechten und Grundfreiheiten gründet? Gibt es eine Menschenrechtspädagogik und Menschenwürdepädagogik und wie sieht sie aus?
Diesen Fragen soll im Seminar in der Begegnung mit jüdischen, islamischen, buddhistischen und christlichen Traditionen und im Gespräch mit Vertreter/innen dieser Religionen nachgegangen werden. |