Die erstmalige Formulierung der Menschenrechte in der „Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte“ (Declaration des droits de l‘homme et du citoyen) in der französischen Revolution fällt in eine Zeit einer epochalen historischen Zäsur, die weit über das im engeren Sinne Politische hinausgeht und umfassende anthropologische Fragen stellt: Was ist der Mensch, in welchem Verhältnis steht er zum Tier und wie kann er als biologisches Wesen Subjekt von Rechten sein? Das zentrale Ereignis der Erfindung der Menschenrechte, so formuliert es der Philosoph Giorgio Agamben in seinem Buch „Homo sacer“, ist das Eindringen des biologischen Lebens in die Politik.
Neben einer umfassenden politischen und philosophischen Debatte um den Begriff des Menschen und der Menschenrechte (von Emmanuel Sieyès über Edmund Burke, von Thomas Paine bis zu Hannah Arendt und Michel Foucault) setzt um 1800 eine empirische und experimentelle naturwissenschaftliche Forschung des Menschen ein. Die Reflexion des Menschen als Trieb- und Gattungswesen in Zusammenhängen von Konflikt und Gewalt ist zugleich das ureigenste Feld der Literatur. Diesem Zusammenhang wollen wir im Seminar an Hand von Texten von Schiller, Kleist, Büchner, Hauptmann u.a. nachgehen.
Zur Einführung: Die Revolution der Menschenrechte. Grundlegende Texte zu einem Begriff des Politischen. Hg. von Christoph Menke und Francesca Raimondi. Frankfurt am Main 2011 |