Kommentar |
Die Veranstaltung beginnt mit einem kurzen Überblick zum Sozialrecht, damit sich die Grundlagen hinreichend verfestigen. Im Anschluss werden die rechtlichen Grundlagen für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vermittelt. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist nicht mehr nur das Gewähren von Hilfe, sondern auch eine selbstbestimmte Teilhabe in Gesellschaft und Arbeitsleben zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei zudem auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelegt.
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Bemerkung |
Der Inhalt ist Bestandteil der Teilfachprüfung Öffentliches Recht (alternativ zur Vertiefung im öffentlichen Recht 1) Aktuelle Gesetzestexte des SGB I, III, V, VII, VIII, IX, XII sind unbedingt erforderlich. |