Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
Der Kurs richtet sich vor allem an Studierende mit fremdsprachlichen Vorkenntnissen (z.B. nach Abschluss der Kurse Arabisch II und Arabisch III), die ihre kommunikativen Fähigkeiten verbessern möchten sowie an Studierende mit arabischsprachigem Migrationshintergrund, die zwar Arabisch verstehen, sich jedoch auf Arabisch nicht ausdrücken können.
• Basiskenntnisse des Arabischen im Hörverstehen.
Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |