Kommentar |
Die moderne Medizinethik ist nachhaltig von der Idee der (informierten) Einwilligung (engl. „informed consent”) geprägt. Ohne Einwilligung, so die Idee, keine Zulässigkeit von Behandlungen und Forschung, und zwar selbst dann nicht, wenn diese im Interesse des Patienten oder Probanden wäre. Auch wenn die Bedeutsamkeit von Einwilligungen selten in Frage gestellt wird, ist alles andere als klar, worin genau die moralische Bedeutsamkeit von Einwilligungen besteht, was Einwilligungen ihre autorisierende Kraft verleiht, ob Einwilligungen überhaupt als autorisierende Akte zu verstehen sind, und was genau gültige von nicht-gültigen Eiwilligungen unterscheidet. Schließlich ist auch die ‚Reichweite’ der legitimierenden Kraft von Einwilligungen umstritten. Im Seminar sollen grundsätzliche Fragen einer Ethik der Einwilligung erörtert werden. |
Bemerkung |
B.A. LA GyGe: M6: SE Angewandte Ethik B.A. LA HRGe: M6: SE Angewandte Ethik LA GyGe (LPO 2003): M VI: AK Medizinethik B.A. (ab WS 2012/13): M6, M7: SE Angewandte Ethik B.A. (PO 2009): M VI: AK Medizinethik
Zusätzlich geöffnet für: MMM, Medizin-Management (Master of Arts) Den Medizin-Management- Studierenden wird empfohlen, das Seminar erst zu besuchen, wenn die Vorlesung „Einführung in die Ethik“ gehört wurde. |