Kommentar |
Inhalte:
- Vermittlung der türkischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
- grundlegende Aspekte der türkischen Grammatik:
-
über das Essen sprechen, im Restaurant bestellen
-
Vorschläge, Wünsche und Absichten formulieren
-
über den Urlaub sprechen, den Weg beschreiben, Ortsangaben machen
-
über den Lebenslauf, das Aussehen, Charaktereigenschaften beschreiben
-
Gewohnheiten, Ereignisse und Zustände in der Vergangenheit beschreiben
-
ein Haus/eine Wohnung beschreiben
-
Räume, Möbel, Haushaltsgeräte benennen, über Hausarbeit und Nachbarn sprechen
-
über Kleidungsstile sprechen
-
höfliche Bitten formulieren
-
über den Arbeitsalltag sprechen
-
Körperteile benennen, mit dem Arzt über Krankheiten und Symptome sprechen
-
Ratschläge geben
Abschlussprüfung:
Klausur: Hörverstehen 25%, Leseverstehen 25%, Textproduktion 25%, aktive Mitarbeit 25%.
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
Literatur |
Kolay gelsin! neu A1-A2 (Klett Verlag), ISBN 978-3-12-528661-0, Kapitel 7-13.
Das Buch finden Sie auch im physischen Semesterapparat Nr. 438. Leider können wir Ihnen kein elektronisches Exemplar zur Verfügung stellen. |
Bemerkung |
Der Kurs ist für Studierende der türkischen Sprache nicht geeignet.
Der Kurs besteht aus Präsenzteilen, die online zu den angegebenen Kurszeiten über Zoom stattfinden.
Da aufgrund der gegenwärtigen Lage dieser Kurs per Videokonferenz gehalten wird, bitten wir Studierende vor der Anmeldung sicherzustellen, dass die entsprechende Hardware vorhanden sowie eine stabile Internetverbindung gegeben ist. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
- Vorkenntnisse im Türkischen von ca. 60 Unterrichtsstunden, z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Türkisch A1. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
Leistungsnachweis |
Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
• Anwesenheitspflicht
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)
• Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |